Kirchenvorstand - Zusammensetzung, Vorsitz und Alter
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Zusammensetzung
Der KV setzt sich aus den gewählten und berufenen Mitgliedern und den PfarrerInnen zusammen. Auf Antrag können theologisch-pädagogische Mitarbeitende und hauptamtliche Kirchenmusikerlnnen dem KV mit beratender Stimme angehören.
Vorsitz
Den Vorsitz hat im Regelfall der bzw. die geschäftsführende PfarrerIn. Der KV kann andere Regelungen beschließen. Der bzw. die stellvertretende Vorsitzende wird immer vom KV gewählt.
Alter
- Wählbar ab 18 Jahre
- Berufungen ab 16 Jahre
- Altersgrenze nach oben keine
Vorraussetzungen
- Zulassung zum Abendmahl
- Christlicher Lebenswandel und Teilnahme am kirchlichen Leben
- Bereitschaft zur Übernahme des Amtes durch Gelöbnis
- Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag
- Gemeindemitglied seit mindestens 3 Monaten
- Kein Anstellungsverhältnis zur Kirchengemeinde von mehr als 10 Stunden
St. Johannis aktuell
31.01.2012Kanzelgastrede von Frau Dr. Rotraud Ries
31.01.2012Johannis - Gruss
31.01.2012Gottesdienstplan
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