Startseite Mitarbeiter Kirchenvorstand

Kirchenvorstand - Zusammensetzung, Vorsitz und Alter

Beitragsseiten
Kirchenvorstand
Aufgaben
Zusammensetzung, Vorsitz und Alter
Alle Seiten

Zusammensetzung

Der KV setzt sich aus den gewählten und berufenen Mitgliedern und den PfarrerInnen zusammen. Auf Antrag können theologisch-pädagogische Mitarbeitende und hauptamtliche Kirchenmusikerlnnen dem KV mit beratender Stimme angehören.

Vorsitz

Den Vorsitz hat im Regelfall der bzw. die geschäftsführende PfarrerIn. Der KV kann andere Regelungen beschließen. Der bzw. die stellvertretende Vorsitzende wird immer vom KV gewählt.

Alter

  • Wählbar ab 18 Jahre
  • Berufungen ab 16 Jahre
  • Altersgrenze nach oben keine

Vorraussetzungen

  • Zulassung zum Abendmahl
  • Christlicher Lebenswandel und Teilnahme am kirchlichen Leben
  • Bereitschaft zur Übernahme des Amtes durch Gelöbnis
  • Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag
  • Gemeindemitglied seit mindestens 3 Monaten
  • Kein Anstellungsverhältnis zur Kirchengemeinde von mehr als 10 Stunden


Termine

Es sind aktuell keine Termine vorhanden.
Kalender anzeigen