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Zusammensetzung, Vorsitz und Alter
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Der Kirchenvorstand

Der neue Kirchenvorstand hat mit Elan und Engagement seine Arbeit begonnen. Schon liegen zwei intensive Sitzungen hinter dem erweiterten Kirchenvorstand, erweitert bedeutet: auch die Ersatzleute sind integriert. Wir sind nun, zusammen mit der Pfarrerin und den Pfarrern, 21 Frauen und Männer. Zur Vertrauensfrau wurde Michaela Lindner-Berndt gewählt, zu ihrem Stellvertreter Dr. Johannes Jung, zum Vorsitzenden Pfarrer Gerhard Neumeister, zur Stellvertreterin Pfarrerin Susanne Wildfeuer.

Die Beauftragten für die folgenden Handlungsfelder sind:

  • Dekanatssynode: Karin Marterstock, Stellvertreterin ist Gudrun Englert
  • Gesamtkirchenverwaltung: Norbert Müller, Joachim Jeske
  • Bildungsarbeit und Mission/Eine Welt: Henning Albrecht
  • Kooperation der Gemeinden in der Innenstadt: Karin Marterstock
  • Diakonie: Margarete Seufert
  • Ehrenamt: Prof. Dr. Harold Rüdiger
  • Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit: Michaela Lindner-Berndt
  • Kirchenmusik: Prof. Dr. Harold Rüdiger
  • Ökumene Dürrbachtal: Christine Schmauß und Prof. Dr. Harold Rüdiger
  • Seniorenarbeit:
  • Umwelt: Gudrun Englert
Nachberufen wurde Herr Thomas Fritsche. 

 

Erinnert sei an die Einladung zum öffentlichen Teil der Kirchenvorstandssitzungen. Die Tagesordnung hierfür und den Sitzungsort finden Sie im Vorraum der St. Johanniskirche ausgehängt. Unsere Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehen freuen sich, wenn Sie sie mit Ihren Anregungen, Anfragen oder Wünschen ansprechen.


Aufgaben nach KGO

§ 21: Verantwortung für das Gemeinde/eben

  • Gottesdienstliches Leben
  • Kirchliche Unterweisung
  • Gebrauch kirchlicher Gebäude
  • Mitverantwortung für rechte Lehre, kirchliche Ordnung, christliche Sitte, kirchliches Leben, Sonn- und Feiertage
  • Ordnung des kirchlichen Lebens
  • Pfarrstellenbesetzung
  • Sprengelordnung
  • Dienste und Werke
  • Konflikte in der Gemeinde
  • Mitarbeitendengewinnung
  • Gaben und Dienstleistungen
  • Kirchliche Fragen

§22: Verantwortung für die Ressourcen

  • Ortskirchenvermögen
  • Kirchliche Satzungen
  • Anstellung und Dienstordnung für Mitarbeitende
  • Haushaltsplan und Jahresrechnung
  • Kirchgeld (= Ortskirchensteuer)
  • Pfründevermögen


Zusammensetzung

Der KV setzt sich aus den gewählten und berufenen Mitgliedern und den PfarrerInnen zusammen. Auf Antrag können theologisch-pädagogische Mitarbeitende und hauptamtliche Kirchenmusikerlnnen dem KV mit beratender Stimme angehören.

Vorsitz

Den Vorsitz hat im Regelfall der bzw. die geschäftsführende PfarrerIn. Der KV kann andere Regelungen beschließen. Der bzw. die stellvertretende Vorsitzende wird immer vom KV gewählt.

Alter

  • Wählbar ab 18 Jahre
  • Berufungen ab 16 Jahre
  • Altersgrenze nach oben keine

Vorraussetzungen

  • Zulassung zum Abendmahl
  • Christlicher Lebenswandel und Teilnahme am kirchlichen Leben
  • Bereitschaft zur Übernahme des Amtes durch Gelöbnis
  • Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag
  • Gemeindemitglied seit mindestens 3 Monaten
  • Kein Anstellungsverhältnis zur Kirchengemeinde von mehr als 10 Stunden

Termine

Es sind aktuell keine Termine vorhanden.
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